Befristete Sonderpreise laufen aus
Ein befristeter Preis endet auf einem Monatsletzten. Der Anschlussvertrag wird gleich mit angelegt, damit die Mitgliedschaft nicht endet.
Ein befristeter Sonderpreis besteht aus zwei Verträgen, die zusammen angelegt werden: dem vergünstigten mit einem Enddatum und einem Anschlussvertrag, der am Tag danach beginnt. Ohne den zweiten hätte das Mitglied nach dem Stichtag gar keinen Vertrag mehr und wäre kein Mitglied mehr. Auf den Listenpreis fällt niemand von selbst zurück.
- Das Ende liegt immer auf einem Monatsletzten, damit der Anschlussvertrag an einem Ersten beginnt. Das ist dieselbe Grenze, die jeder Tarifwechsel benutzt.
- Der Anschlusstarif steht schon beim Anlegen fest. In der App fällt er auf den Tarif zurück, den das Mitglied gerade hält, und genau dafür ist die Befristung gedacht: eine Weile günstiger, danach wieder wie zuvor.
- Der Anschlusstarif darf nicht derselbe sein wie der befristete. Sonst wäre die Befristung wirkungslos.
- Bis zum Stichtag ändert sich nichts. Das Mitglied sieht seinen gewohnten Tarifnamen, nur der Betrag ist der vereinbarte.
- Wechselt das Mitglied vorher selbst, verfällt der geplante Anschlussvertrag. Das ist gewollt: die Vereinbarung, zu der er gehörte, ist damit beendet.
Denselben Aufbau hat der befristete Tarifwechsel in der Mitgliedsakte. Siehe Sonderpreis für ein Mitglied festlegen und Tarif eines Mitglieds wechseln.