Mitglieder & Verträge
Regel

Welcher Vertrag gilt

Bei einem geplanten Wechsel liegen zwei Verträge nebeneinander. Es gilt der, der das Datum abdeckt, um das es geht.

Ein Mitglied kann mehrere Verträge zugleich halten. Ein geplanter Tarifwechsel lässt den laufenden Vertrag bis zum Monatsletzten stehen und stellt seinen Nachfolger dahinter. „Der Vertrag des Mitglieds“ ist deshalb nur in Bezug auf ein Datum eindeutig.

Die Regel dahinter: jeder Preis, jedes Kontingent und jeder Tarifname richtet sich nach dem Datum, das er beschreibt.

| Frage | Antwort | |---|---| | Was kostet eine Buchung nächsten Monat? | Der Tarif, der an diesem Tag gilt, also der neue. | | Was steht auf der Rechnung für den laufenden Monat? | Der Tarif, der in diesem Monat galt, also der alte. | | Welchen Tarif zeigt die Mitgliederliste? | Den, der heute gilt, mit einem Zusatz für den geplanten Wechsel. |

In der Mitgliederliste steht deshalb je Person genau eine Zeile, nie eine je Vertrag. Ein geplanter Wechsel erscheint an dieser Zeile als ab . Kündigt zum erscheint nur, wenn kein Nachfolger dahintersteht, also bei einem echten Abgang.

Zwei Folgen, die oft überraschen:

  • Die Akte eines ehemaligen Mitglieds zeigt weiter Vertragsdaten. Sie fällt auf den zuletzt gehaltenen Vertrag zurück, damit die Reiter Ehemalig und Kommend überhaupt eine Akte öffnen können. Das ist eine Beschriftung, keine Preisauskunft.
  • Ein Monatskontingent gilt für den Monat, den es beschreibt. Eine Buchung in einem späteren Monat trifft auf ein frisches Kontingent.