Abrechnung & Zahlung
Regel

Kiosk: Beleg, Rechnung und der 0,50-€-Übertrag

Je Kaufzeile entsteht genau ein Steuerdokument: ein Beleg bei Sofortzahlung, sonst eine Position auf der Monatsrechnung. Unter 0,50 € wird übertragen.

Für jede gekaufte Zeile im Kiosk entsteht genau ein Steuerdokument, nie zwei und nie keines. Welches es ist, entscheidet, ob das Mitglied sofort bezahlt.

| Weg | Dokument | |---|---| | Das Mitglied bezahlt den offenen Deckel im Kiosk | ein Beleg zur Zahlung, eigener Nummernkreis | | Das Mitglied bezahlt nicht | eine Position auf der Kiosk-Monatsrechnung |

Was daran hängt:

  • Der Beleg ist eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Er trägt Anbieter, Datum, Menge und Art, den Bruttobetrag und die Umsatzsteuer je Satz. Er trägt keine fortlaufende Rechnungsnummer und keine Empfängerangaben und fasst den Rechnungsnummernkreis nicht an. Zum Vorsteuerabzug berechtigt er trotzdem. Siehe Beleg und Rechnung.
  • Unter 0,50 € entsteht keine Kiosk-Rechnung. Der Mindestbetrag beim Zahlungsdienstleister liegt bei 50 Cent. Die offenen Zeilen werden nicht verworfen, sondern in den nächsten Lauf übertragen, bis die Summe reicht. Dieselbe Grenze sperrt auch den Bezahlen-Knopf am Deckel.
  • Der Monatslauf hat keine untere Zeitgrenze. Alles, was noch an keinem Dokument hängt, kommt in den nächsten Lauf. Siehe Die erste Kiosk-Rechnung ist ungewöhnlich groß.
  • Positionen werden zusammengefasst, je Produktname, Preis und Steuersatz. Ein Monat täglicher Kaffee ist eine Zeile mit Menge. Änderst du den Preis mitten im Monat, stehen die beiden Hälften getrennt, weil sie wirklich zu verschiedenen Preisen gekauft wurden.
  • Der Steuersatz gehört zur Position, nicht zur Rechnung. Eine Kiosk-Rechnung kann mehrere Sätze tragen; die Umsatzsteuer wird je Satz einmal gerundet, und das PDF zeigt eine Zeile je Satz.
  • Kiosk wird immer eingezogen, auch bei einem Mitglied, das seine Miete überweist. Der Kauf war beim Antippen an eine hinterlegte Zahlungsmethode gebunden.
  • Ein abgebrochener Kauf zählt nur dann als abgebrochen, wenn der Zahlungsdienstleister das bestätigt. Bestätigt eine Wallet-Zahlung eine Sekunde später doch noch, gilt sie, und der Beleg hängt sich daran. Eine wirklich abgebrochene Zahlung fällt weg und die Zeilen fallen in den Deckel zurück.
  • Stornieren geht, bis der Kauf an einer Rechnung hängt. Danach bleibt die anteilige Erstattung mit einem Korrektur-Beleg. Erstattest du nur einen Teil, wird nur der Betrag nachgetragen; auf erstattet dreht der Zustand erst bei voller Erstattung.
  • Das Mitglied selbst kann einen Kauf 60 Sekunden lang zurücknehmen. Sobald es zu bezahlen beginnt, endet dieses Fenster.