Abrechnung & Zahlung
Regel

Gestellte Rechnungen sind eingefroren

Eine ausgestellte Rechnung ändert sich nie mehr. Korrigiert wird über eine Gutschrift oder einen neuen Beleg.

Mit dem Ausstellen wird eine Rechnung zum Dokument. Betrag, Positionen, Steuersatz und Empfängerangaben werden festgehalten und ändern sich danach nicht mehr, egal was du später an Tarifen, Preisen oder Einstellungen drehst. selfdesk kennt keinen Weg, eine ausgestellte Rechnung zurückzunehmen.

Was eingefroren ist:

| Was | Wirkung | |---|---| | Positionen und Beträge | eine spätere Preisänderung am Tarif rührt sie nicht an | | Steuersatz und Rechengrundlage | ein Wechsel des Steuermodus ändert kein verschicktes PDF | | Name und Anschrift des Empfängers | eine später geänderte Rechnungsadresse gilt für neue Rechnungen | | die Rechnungsnummer | sie ist vergeben und wird nicht neu genutzt |

Was daraus folgt:

  • Korrigieren heißt gutschreiben. Eine falsche Rechnung wird nicht überschrieben, sondern durch eine Gutschrift oder einen neuen Beleg ausgeglichen. Das machst du in deiner Buchhaltung.
  • Das PDF entsteht beim ersten Öffnen. Es liest die eingefrorene Grundlage, nicht den heutigen Stand, und zeigt deshalb auch nach Jahren denselben Cent.
  • Der Betrag kann vom heutigen Listenpreis abweichen. Was ein Mitglied zahlt, hängt am Tarif, den es hält, und an einem eigenen Preis, falls einer vereinbart ist. Siehe Preis-Snapshot.
  • Ein rückwirkender Tarifwechsel scheitert an einer bestehenden Rechnung. Siehe Ein rückwirkender Tarifwechsel wird abgelehnt.
  • Ein Kiosk-Kauf lässt sich nur stornieren, solange er an keiner Rechnung hängt. Danach bleibt die anteilige Erstattung mit einem Korrektur-Beleg; das Original bleibt unverändert stehen. Siehe Kauf stornieren oder erstatten.
  • Im Lexoffice-Modus gilt das doppelt. Eine finalisierte Rechnung bei einem echten Kunden kann nicht zurückgezogen werden, deshalb weist ein zweiter Lauf für denselben Monat sie ab.